Leistungsstipendien werden nur von der Schule vergeben!
Sozialstipendien werden jeweils nur über den Zeitraum eines Schuljahres gewährt und müssen schriftlich von den Eltern beantragt und eingereicht werden.
Ab dem zweiten Geschwisterkind, welches die Schule besucht, werden die Gebühren reduziert.
Wir erwarten von allen Stipendiaten ein einwandfreies und vorbildliches Verhalten (auch außerhalb des Schulbereiches) sowie soziales Engagement. Selbstverständlich dürfen keine Klassenbucheinträge und keine unentschuldigten Fehlzeiten vorhanden sein, da ansonsten das Stipendium gestrichen wird!
Ein Stipendium erhält ein Schüler/eine Schülerin für:
a) besondere schulische Leistungen (Leistungsstipendium)
b) Sozialstipendium
c) Geschwisterstipendium bzw. Ermäßigung ab dem zweiten Kind
zu a)
Der Gesamtnotendurchschnitt des Schuljahres muss die Note 1,4 und besser im Zeugnis erreichen. Im Versetzungszeugnis stehen nur die Noten „gut“ und „sehr gut“ – keine Note „befriedigend“.
Schüler und Schülerinnen der Klasse 5 mit einem Übergangszeugnis von der GS 4 mit einer Durchscnittsnote von 1,2 und besser erhalten ein Leistungsstipendium.
zu b)
Soziale Härtefälle, die begründet und belegt werden müssen.
zu c)
Ab dem zweiten Geschwisterkind werden die Gebühren reduziert.
Sollten die Voraussetzungen oder Bedingungen nicht eingehalten werden, entfällt ein gegebenes Stipendium oder wird für ein neues Schuljahr nicht mehr gewährt.