Leistungsstipendien werden nur von der Schule vergeben!
Sozialstipendien werden jeweils nur über den Zeitraum eines Schuljahres gewährt und müssen schriftlich von den Eltern beantragt und eingereicht werden (Vorlage der letzten drei Gehaltsnachweise der Eltern)
Geschwisterermäßig wird gewährt. Voraussetzung ist, dass die Geschwister zeitgleich auf unserer Schule sind.
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