Information zur Klassenstufe 13
Für die Jahrgangsstufe 13 gelten Sonderregelungen bezüglich der Schul-und Betreuungsgebühren.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns in der Schulverwaltung.
Für die Jahrgangsstufe 13 gelten Sonderregelungen bezüglich der Schul-und Betreuungsgebühren.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie bei uns in der Schulverwaltung.
Kinder mit Notendurchschnitt von 1,2 oder besser, erhalten bei der Einschulung von der Grundschulklasse 4 in die 5te Klasse ein Leistungsstipendium.
Schüler der Klasse 5- Jahrgangsstufe 12/13 erhalten ein Leistungsstipendium bei einem Notendurchschnitt von 1,3 oder besser.
Bei sozialen Härtefällen ist es möglich ein Sozialstipendium zu beantragen. Dieses wird jeweils nur über den Zeitraum eines Schuljahres gewährt und muss schriftlich von den Eltern beantragt und eingereicht werden.
Schüler insgesamt
Ø Schüler pro Klasse